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aLeX
Member since: 2023-02-16
aLeX
aLeX 1h

Kann ich nur bestÀtigen

aLeX
aLeX 2d

😅😂 Die geplante Familienfeier ist aufgrund von Krankheit heute ausgefallen da kann man schon mal nen Aufsatz schreiben. Wie geschrieben bin ich prinzipiell nicht fĂŒr Verbote aber aufgrund der beschriebenen Schwierigkeiten, noch wĂŒsste ich wie man sich da jemanden schnappen will, doch denke ich das es ein Anfang sein könnte den Kommunen die Entscheidung zu ĂŒberlassen bevor das Endziel der kompletten Privatisierung erreicht ist. Ich teile deine Erfahrung das es in den StĂ€dten meist schlimmer einhergeht aber noch vielmehr hat das wie von dir erwĂ€hnt mit Erziehung, Verantwortungsbewusstsein und respektvollen Umgang zu tun.

aLeX
aLeX 2d

Hier mal eine BegrĂŒndung eines Böllerverbots aus freiheitsorientierter Sicht Individuelle Freiheit endet dort, wo fremdes Eigentum oder fremde körperliche IntegritĂ€t ohne Zustimmung beeintrĂ€chtigt wird. LĂ€rm, Druckwellen, Brandgefahr und Schadstoffe aus Feuerwerkskörpern wirken nicht nur auf den Verwender, sondern zwangslĂ€ufig auf Dritte. Damit ist privates Böllern kein rein individuelles Handeln, sondern eine externe Handlung mit nicht zustimmungsfĂ€higen Auswirkungen. Zentrale Voraussetzung legitimen Handelns ist Zustimmung. Beim privaten Abbrennen von Feuerwerk: - können Nachbarn nicht ausweichen, - können Tiere nicht zustimmen, - können EigentumseigentĂŒmer SchĂ€den nicht verhindern, - werden Risiken auf Unbeteiligte ausgelagert. Ein Marktakt ohne Zustimmung der Betroffenen ist kein freiwilliger Austausch, sondern eine einseitige Belastung. In einer freiheitlichen Ordnung gilt: - Auf privatem Eigentum entscheidet der EigentĂŒmer. - Im öffentlichen Raum fehlt ein klarer EigentĂŒmer, der Zustimmung erteilen oder verweigern kann. Das private Böllern findet ĂŒberwiegend nicht auf eindeutig zugeordnetem Eigentum statt, sondern in RĂ€umen, in denen die Kosten auf alle verteilt werden. Genau hier entsteht das Problem. Ein faktisches Verbot ersetzt nicht Freiheit, sondern simuliert die Entscheidung eines EigentĂŒmers, der eine Nutzung untersagt hĂ€tte, weil sie SchĂ€den verursacht. Böllern erzeugt Kosten, die nicht vom Verursacher getragen werden: - SachschĂ€den - Reinigung - medizinische Versorgung - Stress- und GesundheitsschĂ€den - Tierverluste Ein Markt, in dem Produzenten und Konsumenten nicht fĂŒr die vollen Kosten ihres Handelns haften, ist kein funktionierender Markt. Ein Verbot ist hier kein moralischer Eingriff, sondern eine Notlösung fĂŒr fehlende Haftungsdurchsetzung. Die Ablehnung von Verboten richtet sich gegen: - willkĂŒrliche Moralgesetzgebung - paternalistische Schutzargumente - Eingriffe ohne Eigentumsverletzung Ein Eingriff ist jedoch legitim, wenn er dauerhafte, nicht zustimmungsfĂ€hige FremdschĂ€den verhindert und keine mildere Lösung existiert. Das Problem ist nicht das Feuerwerk selbst, sondern die untrennbare Kopplung an FremdschĂ€digung im bestehenden Raum. Ein konsistentes Ergebnis lautet daher: - Kein allgemeines „moralisches“ Böllerverbot - Aber: faktisches Unterlassen durch Haftung, Eigentumsrechte und Ausschluss aus nicht-zustimmungsfĂ€higen RĂ€umen In der RealitĂ€t fĂŒhrt diese Logik zwangslĂ€ufig zu einem weitgehenden Verbot im öffentlichen Raum – nicht aus AutoritĂ€t, sondern aus Eigentumslogik. Schlussfolgerung: Wer gegen Verbote ist, muss Eigentum und Haftung ernst nehmen. Wer Eigentum und Haftung ernst nimmt, kann unkontrolliertes Böllern nicht rechtfertigen. Das Ergebnis ist kein autoritĂ€res Verbot, sondern die konsequente Anwendung freiheitlicher Prinzipien auf eine Handlung, die systematisch Freiheit anderer verletzt.

aLeX
aLeX 2d

13 Jahre alt!?

aLeX
aLeX 25d

https://youtu.be/fnRqtCbwTWg?si=RdTi1p8YY0PQoxz9 đŸ˜±đŸ˜±đŸ˜± Er hat Staatsangestellte Parasiten genannt. Ob man nach ĂŒber 10 Jahren auch bei ihm anklopft ? #Bademantel

#Bademantel

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