mit Verlaub: das ist Unsinn. Lust auf Wissen aus neutraler Quelle? - : https://www.justiz.nrw/BS/lebenslagen/familie/Nachlassverfahren/gewillk_Erbfolge_2 der letzte Absatz ist auch interessant: "Dazu kommt die Gebühr der Bundesnotarkammer für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister in Höhe von 18,00 EUR, die aber nur bei letztwilligen Verfügungen erhoben wird, die sich in notarieller oder gerichtlicher Verwahrung befinden (vgl. Zentrales Testamentsregister. Für letztwillige Verfügungen in privater Aufbewahrung besteht zwar eine Ablieferungspflicht im Erbfall (§ 2259 Abs. 1 BGB) aber kein Registrierungszwang." Frage: was ist das Zentrale Testamentsregister ...? https://www.testamentsregister.de/testamentsregister ABER: "Erfasst sind nur die Angaben zu amtlich verwahrten Testamenten, Erbverträgen oder sonstigen erbfolgerelevanten Urkunden." und "Das Zentrale Testamentsregister VERWAHRT SELBST KEINE TESTAMENTE." also ist die nächste interessante Frage: was passiert eigentlich bei der amtlichen Testamentseröffnung? fragen wir einen Notar: https://www.notar-drkotz.de/testamentseroeffnung-dauer-ablauf-und-kosten/ Ups: "Das Gericht öffnet diese Testamente dann offiziell und informiert alle Beteiligten über den Inhalt – das nennt man Testamentseröffnung. Anders als oft in Filmen gezeigt, findet keine dramatische Verlesung vor versammelten Erben statt. Stattdessen erhalten alle Betroffenen eine schriftliche Benachrichtigung mit dem Testamentsinhalt per Post." ja, nun stellen wir uns vor, dass der nicht so schlaue Erblasser / Bitcoiner alle Einzelheiten im Testament niedergeschrieben hat - wohlmöglich in dem Umschlag von Schnuartz ... Keine so gute Idee. Die Betonung liegt auf "prüft sie intern" ... Na, Mensch, da macht die Arbeit dem Justizangestellten doch wieder richtig Spaß! Auf der Suche nach der seed .... also, mE ist der hier angepriesene "Bitcoin-Nachlass-Plan" wohl eher eine nicht so gute Idee. da gibt es bessere .... (Ideen)