
Wichtiges Urteil des Europäischen Gerichtshof: Ein Staat kann für Asylverfahren nur dann als "sicheres Herkunftsland" eingestuft werden, wenn alle Bevölkerungsgruppen wirklich sicher sind. Wenn bspw Roma oder Homosexuelle verfolgt werden, kann das Land kein "sicheres Herkunftsland" sein - was für beschleunigte Asylverfahren, meist mit Ablehnung, führen würde. Auch muss offengelegt werden, auf welcher Grundlage ein Land als sicher eingestuft wird. https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eugh-sichere-herkunftsstaaten-100.html